Die Führerscheinklassen

Wir bieten die Schulung in den folgenden Führerscheinklassen an:

AMotorrad mit mehr als 125 ccm oder 35 kW
A1Motorrad bis 125 ccm und 11 kW
A2Motorrad bis 35 kW
AMRoller
BPKW
B ATPKW Automatik
BF 17PKW Begleitetes Fahren ab 17
BEPKW mit Anhänger über 4,25 t
Mofa25 Km/h
A1-196125 ccm – 11 KW
  • Fahrschule Steffi Rösgen in Köln und Rösrath
  • Fahrschule Steffi Rösgen in Köln und Rösrath
  • Fahrschule Steffi Rösgen in Köln und Rösrath

Voraussetzungen zum begleiteten Fahren ab 17 (BF 17):

  • es ist mindestens eine Begleitperson erforderlich, jedoch können mehrere benannt werden
  • das BF 17-Begleitblatt wurde ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des Führerscheins und Personalausweises der Begleitperson/en müssen dem Antrag beigelegt werden
  • Mindestalter der Begleitperson: 30 Jahre
  • die Begleitperson ist seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B
  • die Begleitperson hat nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg



A1-196: Leichtes Motorrad ohne Prüfung

Diese Faherlaubnisklasse ist nur in Deutschland gültig und berechtigt nicht zum Aufstieg in die Führerscheinklasse A2. Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestenst 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • 4 x 90 Minuten Motorrad–Theorie
  • Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Fahrausbildung