Die Führerscheinklassen
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Wir bieten die Schulung in den folgenden Führerscheinklassen an:
A | Motorrad mit mehr als 125 ccm oder 35 kW |
A1 | Motorrad bis 125 ccm und 11 kW |
A2 | Motorrad bis 35 kW |
AM | Roller |
B | PKW |
B AT / B 197 | PKW Automatik |
BF 17 | PKW Begleitetes Fahren ab 17 |
BE | PKW mit Anhänger über 4,25 t |
Mofa | 25 Km/h |
B 196 | 125 ccm – 11 KW |
Voraussetzungen zum begleiteten Fahren ab 17 (BF 17)
- es ist mindestens eine Begleitperson erforderlich, jedoch können mehrere benannt werden
- das BF 17-Begleitblatt wurde ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie des Führerscheins und Personalausweises der Begleitperson/en müssen dem Antrag beigelegt werden
- Mindestalter der Begleitperson: 30 Jahre
- die Begleitperson ist seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B
- die Begleitperson hat nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg
B 196: Leichtes Motorrad ohne Prüfung
Diese Fahrerlaubnisklasse ist nur in Deutschland gültig und berechtigt nicht zum Aufstieg in die Führerscheinklasse A2.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestenst 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- 4 x 90 Minuten Motorrad–Theorie
- Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Fahrausbildung